Ihr Anwalt für Werkvertragsrecht in Coburg

Der Werkvertrag – viel mehr als nur ein Auftrag

Der Werkvertrag ist Teil des Privatrechts und regelt den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (der „Unternehmer“) verpflichtet,  ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (den „Werklohn“) für den anderen Vertragsteil (den „Besteller“) herzustellen.

Vertragstypisch ist der geschuldete Erfolg.

Werkverträge gibt es in fast allen Branchen. Ein klassisches Beispiel für einen Werkvertrag ist zum Beispiel die Vergabe von Handwerkerarbeiten.

Häufig treten rechtliche Probleme schon bei der Gestaltung und Formulierung eines Werkvertrags auf oder wenn es um die Abnahme und Fehlerfreiheit des Werks geht. Lassen Sie sich daher von Rechtsanwalt Matthias Ernst in diesem schwierigen Rechtsgebiet gut beraten.

Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.

Ihr Anwalt für Werkvertragsrecht in Coburg

Der Werkvertrag – viel mehr als nur ein Auftrag

Der Werkvertrag ist Teil des Privatrechts und regelt den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (der „Unternehmer“) verpflichtet,  ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (den „Werklohn“) für den anderen Vertragsteil (den „Besteller“) herzustellen.

Vertragstypisch ist der geschuldete Erfolg.

Werkverträge gibt es in fast allen Branchen. Ein klassisches Beispiel für einen Werkvertrag ist zum Beispiel die Vergabe von Handwerkerarbeiten.

Häufig treten rechtliche Probleme schon bei der Gestaltung und Formulierung eines Werkvertrags auf oder wenn es um die Abnahme und Fehlerfreiheit des Werks geht. Lassen Sie sich daher von Rechtsanwalt Matthias Ernst in diesem schwierigen Rechtsgebiet gut beraten.

Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.

Unsere Kanzlei in Coburg unterstützt Sie insbesondere zu folgenden Aspekten des Werkvertragsrechts:

  • Abnahme
  • Abnahmeverweigerung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Anfechtung
  • Besteller
  • Unternehmer
  • Bauvertrag
  • Bürgschaft
  • Geschuldeter Erfolg
  • Gewährleistung
  • Gewährleistungsausschluss
  • Kündigung
  • Minderung
  • Rechnung
  • Rückabwicklung
  • Rücktritt
  • Schadenersatz
  • Sicherheiten
  • Verbraucherbauvertrag
  • Verjährung
  • Verzug
  • Werkmangel
  • Werklohn
  • Widerruf

Unsere Kanzlei in Coburg unterstützt Sie insbesondere zu folgenden Aspekten des Werkvertragsrechts:

  • Abnahme
  • Abnahmeverweigerung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Anfechtung
  • Besteller
  • Unternehmer
  • Bauvertrag
  • Bürgschaft
  • Geschuldeter Erfolg
  • Gewährleistung
  • Gewährleistungsausschluss
  • Kündigung
  • Minderung
  • Rechnung
  • Rückabwicklung
  • Rücktritt
  • Schadenersatz
  • Sicherheiten
  • Verbraucherbauvertrag
  • Verjährung
  • Verzug
  • Werkmangel
  • Werklohn
  • Widerruf

Haben Sie ein spezielles Problem mit einem Werkvertrag, das hier nicht genannt ist?
Wir beraten Sie gerne individuell dazu. 

Haben Sie ein spezielles Problem mit einem Werkvertrag, das hier nicht genannt ist? Wir beraten Sie gerne individuell dazu.